Sicherheit und Gesundheitsschutz sind unabdingbare Fundamente für die Arbeit am Bau. Durch sicheres Arbeiten sinken nicht nur Gefährdungspotenzial und Zahl der Berufsunfälle, sondern auch die damit verbundenen Kosten. Aus gutem Grund ist der Schutz der Beschäftigten vom Gesetzgeber seit dem 10. Juni 1998 in der Baustellenverordnung vorgeschrieben. Danach ist der Bauherr eines Objektes, bei dem voraussichtlich mehrere Unternehmen im Einsatz sind oder die eine bestimmte Dauer überschreiten, verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu benennen. Das Ingenieurbüro b-i-b unterstützt und entlastet Bauherren bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.